Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch
für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, auch wenn
die Geltung nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden ist.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen
gelten diese AGB als angenommen.
Entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden ausdrücklich
keine Geltung. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf
eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern, sowie andere
Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie von einem vertretungsberechtigten
Mitarbeiter der Burner IT-Solutions schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h.
sie sind auf jeden Fall als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zu verstehen. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden oder konkludent durch die
Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Es gilt dann der
Lieferschein bzw. die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preislisten und andere Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die
jederzeit geändert werden kann. Die ausgewiesenen Preise sind -
soweit nichts anderes angegeben - EURO Preise zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie zuzüglich Versand- und
Transportkosten, sowie Frachtversicherung bei Paketversand ab Lager
Nettetal. Der Kaufpreis ist sofort bei Abholung bzw. Anlieferung
der Ware gegen Nachnahme zur Zahlung in bar fällig. Abweichende
Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht,
soweit die Burner IT-Solutions nicht etwas anderes bestimmt.
Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung,
auch bei schon erstellten und vom Kunden mit dem ursprünglichen
Betrag beglichenen Rechnungen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen
den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag
beruht.
Verzugszinsen werden mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger
anzusetzen, sofern wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz
nachweisen oder der Kunde eine Belastung mit einem geringerem Zinssatz
nachweist. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, sofern
sich der Kunde mit der Zahlung von früheren Lieferungen in Verzug
befindet.
Gerät der Kunde in Verzug, ist die Burner IT-Solutions berechtigt,
nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb
des Kunden zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Burner IT-Solutions
ist berechtigt, dem Kunden die Wegschaffung der Ware zu untersagen,
bis der Kaufpreis beglichen ist.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere
Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach
pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen,
dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer
angemessenen Frist, vom Käufer nach unserer Wahl Zug-um-Zug-Zahlung,
entsprechende Sicherheiten oder Vorauskasse zu verlangen und im
Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen
für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.
4. Lieferzeit, Sonderposten,
Re-Marketing-Ware
Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn sie durch
die Burner IT-Solutions schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen
beginnen ab Bestätigung zu laufen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krieg,
Aufruhr, Streik, Aussperrung oder ähnliche nicht in unseren Machtbereich
fallende Ereignisse bewirken zunächst eine angemessene Verlängerung
der Lieferfrist, soweit diese Umstände nachweislich auf die Lieferung
des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die genannten
Umstände suspendieren die Burner IT-Solutions für die Dauer der
Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Dies
gilt auch, wenn solche Hindernisse beim Lieferanten der Burner IT-Solutions
oder deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger
Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Der
Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten
oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Der Verkäufer selbst
hat das Recht auch ohne diese Anforderung nach angemessener Wartefrist
vom Vertrag zurück zu treten. Erklärt sich der Verkäufer auf die
Anforderung nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche
sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Verkäufer haftet hinsichtlich rechtzeitiger Lieferung nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seines eigenen Verschuldens
und das seiner Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden seiner Vorlieferanten
hat er nicht einzutreten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
auf Verlangen eventuelle ihm gegen seinen Vorlieferanten zustehende
Ansprüche an den Käufer abzutreten.
Im Falle einer Lieferverzögerung, die der Verkäufer zu vertreten
hat, ist der Käufer verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb
einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung
besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder
Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
Bei allen Sonderposten (Re-Marketing-Ware) erfolgt Lieferung stets
nur, solange der Vorrat reicht. Ist der Vorrat erschöpft, gilt die
Leistung der Burner IT-Solutions als unmöglich und entbindet die
F von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Kunden baldmöglichst
über die Nichtverfügbarkeit der Ware unterrichten und Gegenleistungen
baldmöglichst erstatten. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend
gemacht werden.
5. Gefahrenübergang
und Abnahme
Die Burner IT-Solutions verkauft grundsätzlich nur an Selbstabholer.
Jegliche Leistungen, die über die Bereitstellung zur Abholung hinausgehen
sind reine Gefälligkeit. Hierauf besteht weder ein Anspruch noch
übernimmt die Burner IT-Solutions irgendeine Haftung.
Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert (Ausnahme Paketversand)
auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Kunden über mit
der Mitteilung der Abholbereitschaft, spätestens mit Bereitstellung
der Ware. Der Abschluss einer Speditionstransportversicherung obliegt
grundsätzlich dem Kunden.
Die Burner IT-Solutions schließt für den Kunden (Ausnahme Selbstabholer)
- ohne dass hierzu eine Verpflichtung besteht - eine Transportversicherung
ab. Die Kosten trägt der Kunde (Ziffer 3).
Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
Der Kunde hat die Pflicht, die bestellte Ware abzunehmen, sofern
diese nicht mit offenbaren technischen Mängeln behaftet ist. Verweigert
der Kunde die Abnahme der bestellten Ware, so kann die Burner IT-Solutions
dem Kunden schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit der
Erklärung, dass die Burner IT-Solutions nach Ablauf der Frist die
Vertragserfüllung ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadenersatz zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf
es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert
oder offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung
des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Verlangen wir Schadenersatz gemäß vorherigem Absatz, so beträgt
dieser 10 % des vereinbarten Kaufpreises (Gewinnspanne). Der Schadensbetrag
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren Schaden
oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller
- auch künftiger - Forderungen des Verkäufers nebst Zinsen und Kosten
unser uneingeschränktes Eigentum. Sie ist getrennt von anderer Ware
zu verwahren. Bei laufender Rechnung sichert das vorbehaltene Eigentum
die Saldenforderung der Verkäufers. Dies gilt insbesondere für juristische
Personen des öffentlichen Rechts, für öffentlich rechtliche Sondervermögen
und Kaufleute, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes
gehört.
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten
zu versichern und versichert zu halten. Er tritt hiermit für den
Versicherungsfall alle Ansprüche gegen den Versicherer bis zur Höhe
unserer Forderung an uns ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen
unverzüglich benachrichtigen. Unterlässt er beides, stellt dies
eine Vertragsverletzung dar, die zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Kunde ist befugt, die gekaufte Ware in ordentlichem Geschäftsgang
weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern wir hierfür schriftlich
unsere Zustimmung erteilen.
Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne
dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum
des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer
gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen
Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt
oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung,
Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon
jetzt dem Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung
oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum
oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als
Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bedingungen gilt, unentgeltlich
zu verwahren. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht
dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon
jetzt, d.h. im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die aus der Weiterveräußerung
entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw.
bei Verarbeitung vor Veräußerung in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils
des Verkäufers mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab;
der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist
der Rechnungsbetrag des Verkäufers. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware
im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der
Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers an
dem Miteigentum entspricht. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
des Eigentums des Verkäufers an Dritte sind unzulässig. Die aus
dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung/unerl.
Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits
jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer
abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.
Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch
machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch
gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der
Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und
diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den
Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Soweit der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
20 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug
oder anderweitiger Verletzungen seiner Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt
- sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche,
die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und nach schriftlicher Ankündigung
mit angemessener Fristsetzung die Ware unter Anrechnung des Verwerterlöses
auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Vertragsgegenstandes
trägt der Kunde. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes durch uns,
für den Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt,
bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt
sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Nichtkaufmannes. In diesem
Falle finden die Vorschriften für Verbraucherkredite Anwendung.
Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau
der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen
Forderungen. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
7. Gewährleistung
/ Transportschäden
Wir verkaufen nicht an Verbraucher i.S.d. §§ 13, 474 BGB. Der Verkauf
gebrauchter Sachen erfolgt, vorbehaltlich einer individuellen schriftlichen
Garantievereinbarung, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Der Ausschluss gilt nicht für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft,
das arglistige Verschweigen eines Mangels oder falls und soweit
eine Garantie gegeben wurde.
Soweit ein Gewährleistungsausschluss nicht greift gilt: Liegt ein
Mangel der Ware vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde
die Burner IT-Solutions zur Mitteilung aufzufordern, ob eine Nachbesserung
oder Nachlieferung erfolgen wird. Die Burner IT-Solutions teilt
dies dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde ist nur berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises
zu verlangen, wenn er nach dieser Mitteilung der Burner IT-Solutions
eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder Nachlieferung gesetzt
hat und diese erfolglos abgelaufen ist oder die Burner IT-Solutions
Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung verweigert.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Empfang auf etwaige
Transportschäden zu untersuchen und diese dem Anlieferer (Post,
Paketdienst, Spedition, etc.) und der Burner IT-Solutions sofort
anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Ein späterer
Einwand kann nicht mehr anerkannt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf
offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne
weiteres auffallen, zu untersuchen. Dies gilt auch hinsichtlich
der Vollständigkeit der Lieferung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb
von einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen. Bei Verletzung
der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt die Ware in Ansehung
des betreffenden Mangels als genehmigt. Die für Kaufleute geltenden
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377, § 378 HGB bleiben
hiervon unberührt.
Ansprüche können nur anerkannt werden, wenn die Originalverpackung
mit den Original-Versandaufklebern und das defekte Gerät selbst
vorgelegt werden.
8. Schadensersatzansprüche
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend Schadensersatzansprüche)
gegen uns, sowie gegenüber unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von
Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung,
insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere bei
Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres
nach Lieferung der Geräte, sofern die Ansprüche nicht auf Vorsatz
beruhen.
9. Servicebedingungen
Zur Prüfung ihrer Ansprüche ist eine Kopie der Kaufrechnung notwendig.
Erbringen Sie diesen Nachweis nicht, erhalten Sie die Ware gegen
eine Bearbeitungsgebühr unfrei zurück. Bei fehlenden Hersteller-
und oder Identifizierungsetiketten verfallen jegliche Garantieansprüche
des Kunden.
Fehlerbeschreibung:
Bei Geräten, die ohne genaue Fehlerbeschreibung („defekt“ oder „zur
Reparatur“ ist nicht ausreichend) bei uns eintreffen hat die Burner
IT-Solutions das Recht der Wahl zwischen Durchführung einer kostenpflichtigen
Fehlerdiagnose oder der unreparierten Rücksendung gegen eine Bearbeitungsgebühr
entsprechend unserer Preisliste.
Unberechtigte Beanstandungen:
Im Falle unberechtigter Beanstandungen (kein Fehler feststellbar,
wahrscheinlich Bedienungsfehler) wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr
entsprechend unserer Preisliste zurückgeschickt.
Transportkosten:
Die Burner IT-Solutions übernimmt die Transportkosten für die Rücksendung
berechtigt beanstandeter Ware. Die Kosten für den Transport und
Versicherung von berechtigt beanstandeter Ware an die Burner IT-Solutions
trägt der Absender. Bei unfreien Anlieferungen wird die Annahme
aus organisatorischen Gründe verweigert.
10. Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Burner IT-Solutions und dem Kunden gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Vertrags zum
Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung Nettetal. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher
Gerichtsstand Nettetal. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt
oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Datenschutz
Die Burner IT-Solutions ist berechtigt, bezüglich der Geschäftsverbindung
oder im Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer,
gleich ob diese vom Käufer oder von Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt
die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten
über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
12. Schlussbestimmungen
Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
oder undurchführbar sein sollten oder Lücken enthalten, wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, eine Vereinbarung zu treffen, die dem Gewollten
am nächsten kommt.
Stand 19.05.2008
Anbieterinfo
burner it-solutions
Martin Brenner
Hohlweg 46
41334 Nettetal
Germany
T. 02153-91041-46
80
F. 02153-91041-47
Verantwortlich für
den Shop/Geschäftsführung: Martin Brenner
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) : DE246814847
Burner IT-Solutions 2008